, Kieble Michaela

Mein Haus hat Potential! Welche Optionen habe ich?

Lassen Sie prüfen ob Ihr Bestandsgebäude für Wohnraumteilung geeignet ist. Die Kinder aus dem Haus, das Haus wird zu groß, Wohnraum wird dringend gesucht. Gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg beteiligt sich die Gemeinde Aitrach an der Wohnraumoffensive BW des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen. Das Land fördert mit einer Beratungsprämie in Höhe von 400 Euro die Begutachtung und Ersteinschätzung, ob die Bestandsimmobilie in eine zusätzliche Wohneinheit aufgeteilt werden und damit Wohnraum aktiviert werden kann.

Wenn die Kinder aus dem Haus sind, werden Einfamilienhäuser oft zu groß für ihre Eigentümer. Zugleich suchen viele Menschen eine Wohnung. Die Beratungsprämie bringt beide Seiten zusammen und gibt Denkanstöße zum Umbau und zum Teilen solcher Häuser. Die Gemeinde Aitrach möchte sich dem Förderanliegen des Landes anschließen und gezielt Hausbesitzerinnen und -besitzer diese Prämie zugänglich zu machen, die bereit sind, ihr Eigenheim im Hinblick auf eine potenzielle Teilung zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums untersuchen zu lassen. Diese qualifizierte Planungsleistung wird von einem Architekten der Wahl, der Mitglied in der Architektenkammer ist, durchgeführt und fachgerecht dokumentiert. Das Förderprogramm ist von Landesseite zunächst bis 31.12.2026 befristet. Wir möchten Sie darauf hinweisen von dieser Erstberatung zu profitieren und Ihr Potential kennenzulernen.

Zum Ablauf: Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer melden sich bei Rosmarie Sturm oder Michaela Kieble (Koordinatorinnen des Solidarischen Netzwerks), die stets mittwochs im Rathaus anzutreffen sind (Tel. 07565 980022). Es wird angekündigt, dass ein Beratungstermin für ein Bestandsgebäude hinsichtlich Teilungsmöglichkeiten angestrebt wird. Anschließend findet der Termin z.B. mit einem Architekten statt, diese Beratung mit auf einem Beratungsformular durch die Fachkraft dokumentiert. Das ausgefüllte Beratungsprotokoll wird anschließend bei den Koordinatorinnen eingereicht, diese müssen den Antrag spätestens 6 Monate nach dem durchgeführten Beratungstermin einreichen, daher ist eine zeitnahe Einreichung empfehlenswert. Die Prämie des Landes wird laut Gemeinderatsbeschluss vom 28.7.2025 in Höhe von 400 Euro in vollem Umfang an die Eigentümerinnen und Eigentümer weitergereicht.