Sozialer Fahrdienst

Der soziale Fahrdienst richtet sich an ALLE, die ihre Mobilitätsbedürfnisse aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst erfüllen können. Dank einem starken Team aus aktuell 18 Ehrenamtlichen, können wir mit dem sozialen Fahrdienst seit Oktober 2023 eine Stütze für hilfsbedürftige Personen sein.
 
Das erste Jahr umfasst inzwischen über 120 Fahrten, vor allem zum Arzt, aber auch zum Einkaufen, zum Friseur und zu Veranstaltungen. Wir freuen uns sehr, dass dieses Angebot rege genutzt wird und damit ein bedeutender Beitrag zur Lebensqualität in Aitrach geleistet wird.

 

Die wichtigsten Informationen zum Fahrdienst:

Welche Fahrten werden übernommen?
Es werden Fahrten z.B. zu Gesundheitsdienstleistungen, zu Behörden, zum Friseur, zum Einkaufen oder zu kirchlichen/kulturellen und anderen Veranstaltungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben übernommen. In der Regel werden die Fahrten werktags zwischen 7 und 19 Uhr bis zu 30 Entfernungskilometer durchgeführt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Beförderung.

Welche Kosten entstehen für den Fahrgast?
Es ist ein Kilometergeld von € 0,30 zu bezahlen. Für den Zeitaufwand des Fahrers sind € 6,00 pro Stunde zu zahlen. Für Nichtmitglieder fällt eine zusätzliche Pauschale von € 2,50 pro Fahrauftrag an.

Wie erfolgt die Bezahlung?
Der Fahrer erfasst einen Leistungsnachweis und lässt diesen vom Fahrgast unterschreiben. Die entstandenen Kosten werden dem Fahrgast jeweils zum Quartalsende in Rechnung gestellt.

Wie erfolgt die Buchung einer Fahrt?
Jeweils am Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr kann unter Telefonnr. 07565/980022 bei den Koordinatorinnen im Rathaus eine Fahrt angefragt werden. Wenn ein Fahrer gefunden wurde, bestätigen die Koordinatorinnen anschließend die Fahrt telefonisch beim Fahrgast. Daher ist eine möglichst frühzeitige Anfrage empfehlenswert. Zum vereinbarten und bestätigten Zeitpunkt wird der Fahrgast dann abgeholt und die Fahrt durchgeführt.

Welche Angaben werden benötigt?

   Name, Adresse, Telefonnummer des Fahrgastes

   Gewünschter Beförderungszeitpunkt

   Zielort mit geplanter Rückfahrtzeit

   Evtl. Transport eines Rollators (Rollstuhl ist leider nicht möglich)

   Evtl. Mitfahrt einer Begleitperson

   Bei erstmaliger Fahrt erhalten Sie vorab ein Datenblatt zum Ausfüllen (evtl. auch mit Hilfe von Angehörigen) und zur Abgabe im Rathaus.

 

Bitte beachten Sie, dass der Fahrer den Fahrgast nur bis zur Rezeption z.B. in einer Arztpraxis bringt und ihn dort später wieder abholt. Ein Dabeisein während der Behandlung ist nicht vorgesehen.

 

Alle notwendigen Formulare und unseren Fahrdienst-Flyer findet Ihr in der Rubrik „Downloads“.